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Tarif 595 - wichtige Infos für Anbieter

  • Autorenbild: Dr. Marcel Scheucher
    Dr. Marcel Scheucher
  • vor 6 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Im Jahr 2025 wurden in der Gesundheitsförderung wichtige Meilensteine erreicht. Der Runde Tisch zum Tarif 595 sowie die eigens dafür eingesetzte Arbeitsgruppe haben die gesundheitsfördernden Methoden neu strukturiert und den Tarif 595 weiterentwickelt. Damit wurden bedeutende Schritte zur Professionalisierung und Vereinheitlichung der Abrechnung gesundheitsfördernder Leistungen umgesetzt. Gleichzeitig erfordert die fortschreitende Digitalisierung eine klare, einheitliche Struktur, um das stetig wachsende Rechnungsvolumen effizient zu verarbeiten.


Qualitop Zertifizierung & Krankenkassen Anerkennung

Sie haben sich bei Qualitop für eine oder mehrere Methoden und Berufsgruppen der Gesundheitsförderung zertifizieren lassen. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Rückforderungsbelege ab dem 1. Januar 2027 nach Tarif 595 und dem einheitlichen Rechnungsstandard (XML 5.0) erstellt werden müssen. Der Tarif 595 ist ein schweizweit gültiger Standard zur Abrechnung ambulanter gesundheitsfördernder Leistungen für Kursanbieter, Fitness- und Gesundheitscenter, Bewegungsstudios sowie andere Einrichtungen der Sportförderung. Der Rechnungsstandard ist in der aktuellen Version XML 5.0 integriert.

Wichtiger Hinweis zur Rechnungsstellung:

Bitte beachten Sie, dass selbst erstellte Rechnungsdokumente ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr akzeptiert werden. Für die Rechnungsstellung ist die Nutzung einer professionellen Software zwingend. Diese Softwarelösungen aktualisieren Tarifstrukturen automatisch und bieten zusätzliche Funktionen, die im professionellen Alltag von grossem Nutzen sind (z.  B. Kundenverwaltung, Terminverwaltung, Buchhaltung). Die Angebote der Softwareanbieter reichen von kostenlosen Basislösungen bis zu umfassenden professionellen Anwendungen. Eine Übersicht der anerkannten Softwareanbieter finden Sie auf den Websites der Zertifizierungsstellen bzw. Qualitätslabels sowie der Krankenversicherer.

 

Die Nutzung der bisherigen Abonnementsbestätigung ist ab 1. Januar 2027 nicht mehr zulässig.

 

Unterstützende Unterlagen:

Um Sie bei der Umstellung zu unterstützen, wurden folgende Dokumente erstellt:

 

  • FAQ zum Tarif 595 – Antworten auf häufige Fragen zur Abrechnung, Tarifziffern, Online-Angeboten, Abos und Sonderfällen

  • Wegleitung Tarif 595 – detaillierte Erläuterungen zur Anwendung des Tarifs, zur Rechnungsstruktur und zur Nutzung der Tarifziffern

  • Methodengruppierung – Übersicht aller Methoden zur Orientierung bei der Wahl der richtigen Tarifziffern

 

 

Bei spezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Zertifizierungsstelle «Qualitop» bzw. an Ihr Qualitätslabel oder an die beteiligten Krankenversicherer. Bitte beachten Sie, dass Softwareanbieter keine Fragen zum Tarif 595 oder zu Abonnements beantworten können.

 

Wichtiger Hinweis zur Kostenübernahme:

Die Abrechnung nach Tarif 595 garantiert keine automatische Kostenübernahme durch die Krankenversicherer. Zusatzversicherer entscheiden eigenständig, ob und welche Leistungen gemäss ihren Versicherungsbedingungen vergütet werden.

 

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung. Mit Ihrer Mithilfe leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung und Weiterentwicklung der Gesundheitsförderung in der Schweiz.

 
 
 

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