Teilzeit betreute Fitnesscenter
- Dr. Marcel Scheucher
- 17. Mai
- 3 Min. Lesezeit
Aufgrund des Bedürfnisses der Gesellschaft nach längeren Öffnungszeiten und den Mitglieder von Fitnesscentern nach mehr Flexibilität, die Trainingseinheiten z.B. auch früh morgens, spät abends oder am Wochenende zu bestreiten, wird eine Zunahme der Anbieter festgestellt, welche ihre Trainingsflächen teilweise auch ohne physische Anwesenheit der Betreuer zugänglich machen. Viele Inhabergeführte Fitnessclubs leben vom persönlichen Einsatz der Betreiber, welche oft mehr als 50 Stunden pro Woche vor Ort verbringen. Indem Aufgaben und Abläufe automatisiert werden, können diese Anbieter ihre Arbeitszeit reduzieren, resp. grössere Anlagen ihre Betriebskosten reduzieren, indem weniger Personalressourcen erforderlich sind. Für diese Zeit gelten besondere Benützungsvorschriften und die Mitglieder erhalten Instruktionen für Ihre Sicherheit.

Technische Infrastruktur für die Fernbetreuung
Eine der Herausforderungen für die Betreiber stellt zweifelslos die technische Infrastruktur dar, um den Zugang nur für Berechtigte ohne Anwesenheit des Personals mittels Mitgliederidentifikation zu ermöglichen und zugleich eine maximale Sicherheit zu gewährleisten.
Die Installation von Zutrittskontrollterminals am Eingang, elektronische Schlösser für Schliessfächer in den Umkleideräumen und Kameras zur Videoüberwachung der Trainingsfläche sind mit Investitionen verbunden. Allerdings lassen sich dadurch viele Aufgaben automatisieren, indem zugleich das Kundenerlebnis verbessert wird. Die Installation dieser IT-Lösungen kostet weniger als die Beschäftigung von zusätzlichen Mitarbeitenden und ermöglicht es zudem, die Ressourcen auf der Trainingsfläche für die Kundenbetreuung einzusetzen, ohne sie im Eintrittsbereich zu benötigen. Nebst der technischen Infrastruktur gibt es weitere Aspekte zu berücksichtigen, welche für Fitnessclubs ohne permanente Betreuung wichtig sind und zu einem sicheren Training beitragen. Der Fokus wird dabei auf die Sicherheit der Mietglieder gelegt.

Sicherheitskonzept fernbetreuter Centeranbieter
Eine entscheidende Rolle im Sicherheitskonzept stellt das Vorhandensein einer funktionierenden Rettungskette dar. Diese soll während der gesamten Öffnungszeiten, also auch während fernbetreuten Trainingszeiten, ausgelöst werden können. Die Aufgaben und Abläufe dieser Rettungskette werden im betriebsinternen Notfallkonzept geregelt.
Wenn Kunden auch ausserhalb der physischen Anwesenheit des Personals Zugang zum Fitnessclub haben, sollen diese systematisch und ausführlich (mündlich und schriftlich) auf den Ablauf der Rettungskette angewiesen werden:
Mit welchen Mitteln im Notfall alarmiert werden soll
Wo sich die Notruftelefone befinden
Wo sich Defibrillator und Notfallkoffer befinden
Da eine erhöhte körperliche Aktivität immer auch mit Risiken verbunden ist, sollen Anbieter eine Risikoabklärung bei Mitgliedern durchführen. Diese findet im Rahmen der Anamnese vor dem ersten belastenden Training statt, damit allfällige Einschränkungen bei der individuellen Trainingsplanung und anschliessender Geräteeinweisung berücksichtigt werden können.
Findet der Verkauf von Abonnementen online statt, ist die Risikoabklärung im Verkaufsprozess einzubinden oder gleich im Anschluss durchzuführen, um sicherzustellen, dass allfällige Einschränkungen den Betreuern vor Trainingsaufnahme bekannt sind. Mit Einführung des neuen Datenschutzgesetzte (DSG) vom 1.September 2023 müssen Fitnesscenter auf ihrer Website eine Datenschutzerklärung bereitstellen und Gesundheitsdaten von Kunden besonders vor unbefugtem Zugriff schützen, indem diese sicher aufbewahrt werden.
Qualitop Zertifizierung & Krankenkassen Anerkennung
Damit ein Fitnesscenter die Qualitop-Zertifizierung erreichen kann, müssen Standards erfüllt werden. Die Anforderungen werden in der Qualitop-Norm im Detail dargestellt.
Bei der Zertifizierung eines Anbieters wird grundsätzlich unterschieden, ob die Mitglieder während der gesamten Öffnungszeiten vor Ort von qualifizierten Mitarbeitenden betreut werden oder ob der Zugang zur Trainingsfläche teilweise auch ohne physische Anwesenheit der Betreuer möglich ist. Für den zweiten Fall müssen die Mindestanforderungen aus der Qualitop Norm „Anbieter fernbetreut“ erfüllt werden, welche nebst den Kernthemen Angebot, Hygiene und Sicherheit auch die Erreichbarkeit an mindestens 30% der angebotenen Tagesöffnungszeiten durch eine qualifizierte Betreuungsperson voraussetzen. Um diese Anforderung zu erfüllen, richten Anbieter, welche mehrere Standorte betreiben, ihre Systemzentrale für eine hybrid-synchrone Überwachung der Trainingsflächen ein. Bei Bedarf können Mitglieder mit qualifizierten Mitarbeitenden in Kontakt treten, welche sowohl technische Probleme lösen als auch Trainingsanweisungen geben können. Für Einzelunternehmer hingegen besteht die Möglichkeit, dass der Inhaber und Geschäftsleiter während der Öffnungszeiten auch administrative Tätigkeiten ausführen kann und z.B. im Homeoffice auf einem zusätzlichen Monitor die Trainingsflächen überwacht.
Für personallose Fitnessclubs, welche keine systematische Betreuung anbieten, ist eine Zertifizierung nicht möglich. Diese werden von den Krankenkassen auch nicht anerkannt.





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